Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet größere Unternehmen dazu, regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen — unabhängig davon, wie energieintensiv das Geschäft tatsächlich ist. Wer zum betroffenen Kreis zählt, welche Nachweise verlangt werden und welche Alternativen anerkannt sind, ist vielen Geschäftsführungen nicht klar, bis eine Kontrolle oder ein Fördermittelantrag die Frage aufwirft.
Wer ist von der Energieaudit-Pflicht betroffen?
Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, die nach der EU-Definition nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gelten — unabhängig von der Branche oder vom tatsächlichen Energieverbrauch. Als Nicht-KMU zählt dabei, wer mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- mindestens 250 Mitarbeiter
- oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz UND mehr als 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme
Wichtig dabei: Verbundene und Partnerunternehmen werden bei dieser Einstufung mitgezählt — ein einzelner kleiner Standort einer großen Unternehmensgruppe kann also trotzdem unter die Pflicht fallen, auch wenn er isoliert betrachtet klar unter den Schwellen läge.
Was umfasst ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit erfasst systematisch die Energieflüsse im Unternehmen — Gebäude, Anlagen, Prozesse und häufig auch den Fuhrpark — und mündet in konkreten, wirtschaftlich bewerteten Vorschlägen zur Einsparung. Durchgeführt wird es von einem qualifizierten Energieauditor, wiederholt werden muss es alle vier Jahre.
Reicht ein Energiemanagementsystem oder EMAS auch aus?
Ja. Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine gültige EMAS-Registrierung (Eco-Management and Audit Scheme) erfüllen die Pflicht ebenfalls, ohne dass zusätzlich ein separates Einzelaudit nötig wird. Für Unternehmen, die ohnehin ein Umweltmanagementsystem betreiben oder anstreben, deckt das die Energieaudit-Pflicht praktisch mit ab, statt einen komplett eigenen Prozess parallel zu erfordern.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Pflicht?
Die Einhaltung wird stichprobenartig durch das BAFA geprüft; bei einem nachgewiesenen Verstoß drohen Bußgelder. Die genaue Höhe und das Kontrollverfahren sollten im Einzelfall mit dem BAFA bzw. einem darauf spezialisierten Berater abgeklärt werden, statt sich auf pauschale Zahlen zu verlassen.
Was hat das Energieaudit mit den eigenen Energieverträgen zu tun?
In der Praxis deckt ein Energieaudit häufig nebenbei auf, dass Tarife oder Vertragslaufzeiten nicht mehr zum aktuellen Verbrauch passen — Einsparpotenzial, das sonst unentdeckt bliebe. Wer die Pflicht ohnehin erfüllen muss, kann den Anlass gut nutzen, um gleich die bestehenden Verträge unabhängig gegenprüfen zu lassen.